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   BGH, 19.03.1968 - VI ZR 4/67   

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https://dejure.org/1968,1120
BGH, 19.03.1968 - VI ZR 4/67 (https://dejure.org/1968,1120)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1968 - VI ZR 4/67 (https://dejure.org/1968,1120)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1968 - VI ZR 4/67 (https://dejure.org/1968,1120)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verschulden eines Kraftfahrers bei Unfall im Straßenverkehr - Vermeidbarkeit eines Zusammenstoßes bei Sichtfahrgeschwindigkeit - Ursächlichkeit der Alkoholisierung des Kraftfahrers - Plötzliches unvermitteltes Betreten der Fahrbahn durch Fußgänger bei Dunkelheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17; StVO § 37
    Haftungsverteilung bei Anfahren eines plötzlich auf die Fahrbahn tretenden Fußgängers bei Dunkelheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 572
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.07.1961 - VGS 1/60

    Pflichten des Kraftfahrers bei Dunkelheit auf der Autobahn

    Auszug aus BGH, 19.03.1968 - VI ZR 4/67
    Die von der Klägerin behauptete Fahrgeschwindigkeit von 60 km/st hält das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Entscheidung BGHSt 16, 145 (VGS) nicht für übersetzt.
  • BGH, 06.10.1959 - VI ZR 191/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.03.1968 - VI ZR 4/67
    Nach fester Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil vom 6. Oktober 1959 - VI ZR 191/58 - LM § 286 ZPO [C] Nr. 42 = VersR 1959, 1034) spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte Fahrweise, wenn der Kraftfahrer bei Dunkelheit auf ein unbeleuchtetes Hindernis auffährt.
  • BGH, 06.12.1966 - VI ZR 121/65

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers bei Dunkelheit

    Auszug aus BGH, 19.03.1968 - VI ZR 4/67
    Die Revision rügt unter Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 6. Dezember 1966 - VI ZR 121/65 - VersR 1967, 257, das Berufungsgericht habe die Regeln des Anscheinsbeweises verkannt.
  • BGH, 14.05.1974 - VI ZR 106/73

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem

    Andererseits findet das Gebot des Fahrens auf Sicht dann in dem Vertrauensgrundsatz doch seine Grenze, wenn sich das Hindernis nicht bereits in der Fahrbahn befindet - sei es, dass es dort liegt oder sich in gleicher Richtung langsamer als das herannahende Kraftfahrzeug fortbewegt oder gar stehen geblieben ist -, sondern plötzlich von der Seite (oder von oben) her völlig unvermittelt in die Fahrbahn gelangt (BGH, Urteil vom 19. März 1968 - VI ZR 4/67, VersR 1968, 603; vom 21. Januar 1954, aaO.; OLG Nürnberg, VersR 1968, 78; Jagusch, aaO., § 9 Rdn. 4).
  • BGH, 07.06.1968 - VI ZR 42/67

    Haftungsrechtliche Regulierung der bei einem Unfall zwischen einem Fahrradfahrer

    Für die Regeln des Anscheinsbeweises ist aber kein Raum, wenn ein Fußgänger in der Morgendämmerung von der Seite her auf die Straße tritt und dabei möglicherweise so spät in die Fahrbahn und in den Gesichtskreis des Kraftfahrers gekommen ist, daß dieser auch bei gehöriger Aufmerksamkeit einen Zusammenstoß nicht vermeiden konnte (vgl. das Urteil des BGH vom 19. März 1968 - VI ZR 4/67 -).
  • OLG Karlsruhe, 11.04.1986 - 10 U 245/85

    Schadenersatz wegen Verkehrsunfall mit Kind als Unfallopfer; Verkehrsunfall als

    Ein Erfahrungssatz des Inhalts, daß ein Kraftfahrer durch Hupen oder Bremsen den Unfall mit einem ihm plötzlich in die Fahrbahn laufenden Fußgänger hätte vermeiden können, besteht nicht (vgl. auch BGH VersR 1968, 603 = MDR 1968, 572).
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